Unser Ablauf in fünf Phasen
Transparent, abgestimmt und mit Ihnen auf dem Laufenden.
Ihr kaufmännisches Mahnverfahren
Verzichten Sie auf lange Mahnketten. Wer nach Rechnung, Zahlungserinnerung und einer Mahnung nicht gezahlt oder sich gemeldet hat, zahlt meist auch nach der zweiten oder dritten Mahnung nicht. Sie verlieren nur Zeit, während sich die finanzielle Lage des Schuldners weiter verschlechtern kann.
Übergabe an uns
Wir übernehmen Bearbeitung und Kommunikation, informieren den Schuldner über unsere Beauftragung und fordern zur Zahlung auf. Gleichzeitig prüfen wir die finanziellen Verhältnisse. Wir melden uns mehrfach schriftlich und telefonisch, um eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zahlt der Schuldner nicht freiwillig, leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein und erwirken den Vollstreckungsbescheid. Legt der Schuldner Rechtsmittel ein, führen unsere Partneranwälte das Klageverfahren. Die Kommunikation mit den Anwälten übernehmen wir für Sie.
Zwangsvollstreckung
Mit dem Titel prüfen wir weitere Vermögenswerte wie Grundvermögen und vollstrecken gezielt auf Basis zuvor eingeholter Auskünfte. Verläuft das fruchtlos, erwirken wir über den Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft.
Überwachungsinkasso
Ergeben sich keine Vollstreckungsmöglichkeiten, übernehmen wir die Forderung ins Überwachungsverfahren. Wir kontaktieren den Schuldner regelmäßig und prüfen seine Verhältnisse. Wird er wieder zahlungsfähig, setzen wir sofort an.
Auch wenn eine Forderung jetzt nicht eingezogen werden kann: Ein großer Teil lässt sich später im Überwachungsinkasso noch realisieren.
Telefoninkasso in allen Phasen
Sobald eine Telefonnummer ermittelt ist, rufen wir in allen Phasen regelmäßig an.
Übergabe jederzeit möglich
Auch wenn Sie bereits einen Titel haben und seit Jahren nichts passiert ist. Bei unbekanntem Aufenthalt ermitteln oder überwachen wir die Anschrift.
Offene Rechnung? Sprechen Sie mit uns.
Unverbindlich und persönlich, Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr.