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Lambertus-Inkasso KG

Titulierte Forderung

Die meisten Erfolge erzielen wir mit Forderungen, die lange niemand mehr angefasst hat.

Sie können uns auch mit bereits titulierten Forderungen beauftragen. Wir benötigen dafür den Vollstreckungsbescheid bzw. die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils im Original. Gab es schon Vollstreckungsversuche, brauchen wir zusätzlich die Kostenbelege im Original.

Nach der Beauftragung recherchieren wir den Schuldner und starten unseren normalen Inkassoablauf mit Mahnschreiben und Telefoninkasso. Reagiert der Schuldner nicht, prüfen wir seine finanziellen Verhältnisse und die Vollstreckungsmöglichkeiten.

Wünschen Sie keine Vollstreckung oder lohnt sie sich nicht, weil etwa bereits eine Vermögensauskunft vorliegt, übernehmen wir die Akte ins Überwachungsverfahren. Dort wird Ihr Schuldner regelmäßig kontaktiert und überwacht.

Kosten

Einmalige Pauschale, danach erfolgsabhängig

Für den Auftrag berechnen wir vorab eine einmalige Pauschalgebühr. Im Negativfall fallen nur die tatsächlichen Barauslagen an, etwa Auskunfts-, Gerichtsvollzieher- und Gerichtskosten.

Kontrolle

Sie haben das letzte Wort

Kostenpflichtige Maßnahmen sprechen wir vorher mit Ihnen ab. Über SCHUFA und weitere Auskunfteien schätzen wir den Schuldner schon vor der Vollstreckung ein und senken so Ihr Kostenrisiko.

Offene Rechnung? Sprechen Sie mit uns.

Unverbindlich und persönlich, Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr.